Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Hierzu gehören:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Durchführung der Prophylaxen
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei den Toilettengängen
- Mobilisation
- Betten und Lagern
- Unterstützung bei der Ernährung
- Verabreichen von Sondenkost
- Verhinderungspflege
- 24 h – Rufbereitschaft
- u.v.m